Tarife der Spitex-Dienstleistungen gültig ab 01.07.2023Tarifblatt
Pflegeleistungen täglich von 07.00 – 22.00 UhrNachtdienst nach Absprache von 22.00 – 07.00 UhrHauswirtschaftsdienst von Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Kassenpflichtige Leistungen (Pflege und Spezialdienste)Die Tarife sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Unter der Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen vorliegt, beteiligen sich die Versicherer an den Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes. Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, aber maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen. Nicht-kassenpflichtige Leistungen (Hauswirtschaft)Tarife für die nicht-kassenpflichtigen Leistungen können von der Organisation festgelegt werden und sind im Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
Fallführende Mitarbeitende als persönliche Bezugsperson
Für Sie ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von uns als persönliche Bezugsperson bestimmt. Sie/er ist Ihre direkte Ansprechperson.
Die eigentlichen Dienstleistungen werden je nach Komplexität und Dauer durch verschiedenen Mitarbeitenden erbracht.
Die von der Spitex LAR AG zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen einer Bedarfsabklärung mit Ihnen besprochen und in der Leistungsplanung schriftlich festgehalten. Dabei werden Einzelheiten wie Art und Dauer der Leistungen festgelegt. Eine eigenmächtige, längerfristige Erweiterung des Leistungsumfangs durch unsere Mitarbeitenden ist ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, nicht gestattet. Sollten Änderungen in der Leistungsplanung erforderlich sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die Leistungsplanung entsprechend anpassen zu können.
Das Weisungsrecht gegenüber unseren Mitarbeitenden liegt bei der Spitex LAR AG. Sämtliche Anliegen in Bezug auf diese Vereinbarung können Sie direkt an die zuständigen Führungspersonen der Spitex LAR AG richten.
Die Übernahme sämtlicher anfallender Kosten der, von der Spitex LAR AG erbrachten Leistungen, durch die Versicherer ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Durch Ihre Unterschrift auf dieser Rahmenvereinbarung bestätigen Sie, dass alle Leistungen mit Ihrem Einverständnis und nach Absprache erbracht werden und Sie die Kosten für die Leistungen, die von den Versicherern nicht übernommen werden, selbst tragen. Die Tarife richten sich nach dem aktuellen Tarifblatt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die beidseitigen Rechte und Pflichten. Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Spitex LAR AG kennen und damit einverstanden sind.
Integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung sind:
Zur Erfüllung unseres Leistungsauftrages müssen persönliche Daten von Ihnen erfasst und bearbeitet werden. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Rahmenvereinbarung, entbinden Sie Ihre behandelnden Ärzte und zuweisende Institutionen ausdrücklich von der Schweigepflicht gegenüber der Spitex LAR AG. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Spitex LAR AG personengebundene Daten über Sie bearbeiten und zur Erfüllung ihres Leistungsauftrages an Dritte weitergeben darf. Dies sind unter anderem Versicherer, Ärzte, Spitäler, Apotheken, Alters- und Pflegeinstitutionen, Therapeuten, Amtsstellen und Behörden, Lieferanten von Pflegematerialien, andere Dienstleistungserbringer, sowie die unten aufgeführten Angehörigen und Bezugspersonen.
Schön, dass Sie vorbeischauen!Hier finden Sie alles Wichtige rund um unsere Angebote, unsere Werte und unser Engagement für Menschen und Gemeinden.
Schauen Sie sich gerne um und entdecken Sie, was uns bewegt und wie wir arbeiten.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 056 203 56 00 zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
CEO
Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie unserer Nutzung von Cookies zu.